Offizielle Kontaktdaten LAFE:
Commissione di sorveglianza per l'applicazione della LAFE del Cantone Ticino
c/o Ufficio dei Registri di Lugano
Via Bossi 2A
CH-6901 Lugano
telefon: 091 815 54 10

Niederlassungsbewilligungen:

HINWEIS: Aufenthaltsgenehmigungen müssen sowohl auf Bundes-und kantonaler Ebene bearbeitet werden. Vorausgesetzt, grundlegende Bedingungen sind erfüllt, dauert die Bearbeitung in etwa 3 Monate.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Interessante Anmerkung:

Mit der Abschaffung des "LAFE" oder des Lex Koller hat die Schweizer Regierung beschlossen, dass auch nicht inländische Investoren in Zukunft in den Wohnbausektor investieren können. Dies wird voraussichtlich die Umsätze in diesem Sektor erhöhen. Doch aufgrund der Opposition im Parlament und von verschiedenen Institutionen ist eine schnelle Umsetzung eher unwahrscheinlich.

Schritt 2 - Prüfen der  LAFE Berechtigung (was darf ich kaufen?)

Es wird dringend empfohlen von Anfang an zu prüfen, ob man zum Kauf einer Immobilie berechtigt ist.

Es gibt sowohl Bundes-, als auch kantonale und kommunale Vorschriften, bekannt als "LAFE (Commissione federale sulla Legge sull'acquisto di fondi da parte di persone all'estero)", die für Personen aus dem Ausland die Berechtigung zum Erwerb einer Immobilie einschränken. Stellen Sie bei Kauf einer Immobilie sicher, dass Sie es vorbehaltlich der LAFE "Genehmigung" machen. Das Verfahren ist komplex und es empfiehlt sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen. Insgesamt kann der LAFE Vorgang bis zur Zustimmung mehrere Monate dauern. Nur die folgenden Personen unterliegen nicht den LAFE Vorschriften:

Die Genehmigung ein Ferienhaus, das in einem vom Kanton definiertem touristischen Gebiet liegt , mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 200 m² (einschließlich Küche, Eingang, Bäder, in-door Swimmingpool, Sauna, ausgenommen sind der Keller, Balkone und Treppen) und nicht mehr als 1000 m² Grundstücksgrösse, zu kaufen wird in der Regel gewährt. Immobilien (wie z. B. Wohnungen, Privathäuser,  Wohnhäuser usw.) in "nicht touristischen" Standorten unterliegen einem sehr strengen Genehmigungsverfahren. In der Praxis wird nur selten eine Genehmigung erteilt, wenn Sie nicht ansässig sind.

Zusätzlich kann maximal 1/3 der Quadratmeter  des Eigentums an Ausländer verkauft werden. Der Katasterwert des erworbenen Eigentums muss mindestens CHF 300.000 betragen. Das entspricht normalerweise einem Verkaufspreis von CHF 700.000,-.

Darüber hinaus sollte Ihnen bewusst sein, dass es eine Quote für die Anzahl von Ferienwohnungen gibt, die an Ausländer pro Jahr verkauft werden. Sobald die Quote überschritten wird, müssen Sie möglicherweise auf eine Genehmigung im folgenden Jahr warten.

Im Rahmen des LAFE Prozesses muss ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz  "außergewöhnlich enge Verbindungen" zu dem Ort, wo Sie den Kauf planen, herausstellen. Zum Beispiel die Tatsache, dass Sie Ihren Sommerurlaub seit Ihrer Kindheit dort verbracht haben, wird durch den Kanton als ein triftiger Grund für die Zulassung anerkannt. Sobald der Kanton die Genehmigung erteilt, ist die Zustimmung des Bundes in der Regel eine Formsache..

Nehmen Sie bitte die LAFE-Genehmigung sehr ernst. Details (auf Italienisch) können im folgenden Artikel von das Schweizer Bundesamt für Justiz gefunden werden: "Grundstückerwerb durch Personen im Ausland"

Zu guter Letzt, der Besitz einer Immobilie in der Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass Siedamit auch einen einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Neueste Nachrichten (Juni 2010): Das Lex Koller wird voraussichtlich abgeschafft. Artikel darüber zirkulieren seit den letzten 5 Jahren im Web. Der Zeitpunkt der Abschaffung ist gebunden an die Ausführung des revidierten Raumplanungsgesetzes. Änderungen an dem aktuellen "LAFE" Verfahren werden für mindestens weitere 6 Monate nicht erwartet. Sobald das Gesetz abgeschafft wird, werden die Bezirke voraussichtlich andere Beschränkungen einführen, die wahrscheinlich einen maximalen Prozentsatz von Sommerwohnsitzen im Vergleich zur gesamten Verfügbarkeit von Häusern und/oder einer Quote auf die Zahl von Ferienhäusern, die an Ausländer pro Jahr verkauft werden dürfen einschließen werden.

Neueste Nachrichten (16 Dezember 2010 im Parlament): Die neuen Regeln für den Zweitwohnungsbau sind parlamentarisch unter Dach und Fach gekommen. Das revidierte Raumplanungsgesetz schlägt zwei Fliegen auf einen Streich: Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative "Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen". Darüber hinaus bildet es die flankierenden Massnahmen zur Abschaffung der Lex Koller über den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland.

Neueste Nachrichten (22 Juli 2011): Einer unserer Kontakte mit dem Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD Bern) hat uns volgendes mitgeteilt:

Am 14. April 2011 wurde eingereicht eine Motion für Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Im Plenum ist der Motion noch nicht behandelt.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Botschaft zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterbreiten.

Der Bundesrat hatte bereits am 4. Juli 2007 eine entsprechende Botschaft an das Parlament vorgelegt. National- und Ständerat haben die Vorlage im Jahr 2008 an den Bundesrat zurückgewiesen. Mit der Rückweisung wurden drei Anliegen verknüpft:

  1. Prüfung der Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum.
  2. Prüfung von Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen ("kalte Betten") vor allem in Tourismus-Orten und Vorlegung entsprechender Varianten.
  3. Prüfung der Vorlage dieser gesetzlichen Entwürfe zusammen mit den Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden".

Inzwischen hat das eidgenössische Parlament die Revision von Artikel 8 und die zugehörigen Übergangsbestimmungen des Raumplanungsgesetzes verabschiedet. Diese Revision des Raumplanungsgesetzes gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen". Die wichtigsten Punkte der Rückweisung sind somit erfüllt. Die Referendumsfrist zur Revision des Raumplanungsgesetzes ist am 7. April 2011 unbenutzt verstrichen. Der Weg ist damit frei, erneut über die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu befinden.

Neueste Nachrichten (11 Oktober 2011): Wir gehen davon aus, dass die Motion im besten Fall in der Wintersession behandelt wird. Wahrscheinlicher ist die Frühjahrssession.



Blick von einer Immobilie an der Riviera del Gambarogno am linken Ufer des Lago Maggiore. Das Gebiet beginnt am Fuß des Monte Ceneri. Auch die Brissago-Inseln können von diesem Punkt gesehen werden, bekannt als der botanische Garten des Kantons Tessin.